Risiken für die Anlage
Umwelt, soziale Entwicklungen oder die Unternehmensführung können den Wert einer Anlage beeinflussen. Ein Beispiel sind wirtschaftliche Folgen von Klimaschäden. Das ist mit Nachhaltigkeitsrisiken gemeint.
RECHTLICHES · NACHHALTIGKEIT
Was Nachhaltigkeitsrisiken, Anlagewirkungen und persönliche Wünsche unterscheidet – und welche Informationen für die Beratung wichtig sind.
Stand: 24. Oktober 2026 · Persönliche Website von Rainer Schamberger, Rudolf-Renner-Straße 50, 01159 Dresden.
Umwelt, soziale Entwicklungen oder die Unternehmensführung können den Wert einer Anlage beeinflussen. Ein Beispiel sind wirtschaftliche Folgen von Klimaschäden. Das ist mit Nachhaltigkeitsrisiken gemeint.
Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – kurz PAI – geht es um die andere Richtung: Welche negativen Folgen können Investitionen beispielsweise für Umwelt oder Menschen haben?
Nachhaltigkeitspräferenzen beschreiben, ob und in welcher Form Nachhaltigkeit bei der Produktauswahl berücksichtigt werden soll. Sie ergänzen Ziele, Risikobereitschaft, finanzielle Tragfähigkeit und Anlagehorizont.
Eine Nachhaltigkeitskennzeichnung allein ist keine Rendite-, Sicherheits- oder Qualitätsgarantie. Entscheidend bleiben die konkreten Produktinformationen und die persönliche Eignung.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 wird auch Offenlegungsverordnung oder SFDR genannt. Sie betrifft unter anderem Versicherungsvermittler, die zu Versicherungsanlageprodukten beraten. Dazu können beispielsweise fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gehören. Sie gilt nicht pauschal für jede Sachversicherung.
Für erfasste Finanzberater betreffen die Website-Angaben insbesondere die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung (Artikel 3), den Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Artikel 4 Absatz 5) und den Zusammenhang zwischen Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5). Diese Angaben müssen die tatsächliche Praxis des jeweiligen Unternehmens beschreiben.
Artikel 17 sieht eine Ausnahme für die dort genannten Versicherungsvermittler und Wertpapierfirmen vor, wenn sie weniger als drei Personen beschäftigen. Ob die Ausnahme im konkreten Fall greift, hängt vom tatsächlichen Unternehmen und den anwendbaren Vorschriften ab.
Eine Ausnahme von den SFDR-Offenlegungspflichten beseitigt nicht automatisch die eigenständigen Beratungspflichten. Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten sind Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Eignungsprüfung zu erfragen und zu berücksichtigen. Die Offenlegung über das Unternehmen und die persönliche Eignungsprüfung sind unterschiedliche Anforderungen.
Mein Vermittlerunternehmen beschäftigt weniger als drei Personen. Für meine Versicherungsberatung zu Versicherungsanlageprodukten greift damit die Ausnahme nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088. Die unternehmensbezogenen Offenlegungspflichten dieser Verordnung, insbesondere nach Artikel 3, Artikel 4 Absatz 5 und Artikel 5, sind deshalb auf mein Unternehmen nicht anzuwenden.
Die eigenständigen Beratungs- und Eignungsprüfungspflichten bleiben bestehen. Dazu gehören bei Versicherungsanlageprodukten insbesondere das Erfragen und Berücksichtigen der Nachhaltigkeitspräferenzen sowie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Ausnahme ist keine Befreiung von diesen Beratungspflichten.
Diese Information bezieht sich auf die persönliche Vermittlertätigkeit von Rainer Schamberger. Die Assmann Versicherungsmakler GmbH ist ein anderer Rechtsträger; ihre Offenlegung wird nicht als meine eigene übernommen. Die jeweiligen produktbezogenen Angaben des Versicherers bleiben für die konkrete Produktauswahl relevant.
Grundlage der Einordnung: bestätigte Unternehmensgröße, Stand 24. Oktober 2026. Bei einer Änderung der Unternehmensgröße oder der maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen ist die Einordnung erneut zu prüfen.
Nachhaltigkeitswünsche persönlich besprechenDie Erläuterungen sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen weder die Produktunterlagen noch die persönliche Beratung.
DAS MUSS NICHT KOMPLIZIERT BLEIBEN.
Eine Frage reicht. Den Überblick schaffen wir gemeinsam.