Kapital
Einmalige größere Ausgaben und Anpassungen benötigen verfügbares Geld. Die Invaliditätsleistung kann dafür Spielraum schaffen.
PERSÖNLICH BERATEN. IN DRESDEN.
Dein Leben bleibt in Bewegung.
Eine Radtour, ein Handgriff im Garten, ein Sturz zu Hause: Ein Unfall kann den Alltag verändern. Private Unfallversicherung soll finanzielle Folgen auffangen, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Wie Grundsumme, Gliedertaxe und Progression zusammenwirken, kannst du hier nachvollziehen. Entscheidend bleibt, welcher Schutz zu deinem Leben passt.
AUSPROBIEREN. ZUSAMMENHÄNGE ERKENNEN.
DEIN FALL. DREI LEISTUNGEN.
Körperbereich wählen. Werte verändern. Den Unterschied direkt in Euro sehen.
Gliedertaxen und Leistungsstaffeln aus Originalbedingungen, hier frei kombinierbar. Die Spalten zeigen Bausteinvergleiche, keine drei abschließbaren Gesamtangebote.
80,62 % bis einschließlich 20 % Invalidität. In dieser Annahme entsteht der Großteil der Fälle vor Beginn der Progression. Rot: über 50 % Invalidität – 3,49 % im Modell.
Die Werte sind für diesen Vergleich als Annahme übernommen, nicht als verifizierte Marktstatistik. Die 4,49 % zwischen über 30 und 50 % ergänzen rechnerisch auf 100 %. Die Verteilung beschreibt Invaliditätsgrade, keine Verletzungshäufigkeit einzelner Körperteile.

Körperbereich antippen. Jede Box zeigt die drei Auszahlungen mit deinen Einstellungen. „Ärztlich“ = kein fester Organwert, keine automatische Nullleistung. Die anatomische 3D-Illustration dient der Orientierung.
HK: Die Haftpflichtkasse · XL: Continentale · ML: Mehrleistung
Eine Hand, 50 % Funktionsverlust: Der GDV-Handwert 55 % ergibt 27,5 % Invalidität. 75 % Handwert ergeben 37,5 %, 90 % Handwert ergeben 45 %. Eine bessere Gliedertaxe kann denselben Funktionsverlust somit in einen Bereich bringen, in dem die Progression stärker greift.
Mitwirkung kommt vor Progression: Bei 40 % Invalidität und 40 % Mitwirkung bleiben bei einer Kürzung ab 25 % noch 24 %. Der gesamte Mitwirkungsanteil wird abgezogen, nicht nur der Anteil über der Schwelle. Ein Verzicht erhält den Grad.
Fehlender Organwert bedeutet nicht automatisch null Euro: Das GDV-Muster bemisst nicht aufgeführte Beeinträchtigungen ärztlich nach ihrer Auswirkung. Deshalb steht dort „ärztlich“. Bei den genannten inneren Organen sieht die Haftpflichtkasse zusätzlich ein Wahlrecht zur allgemeinen Bemessung vor; dargestellt ist hier der Tabellenwert.
Ein Körperbereich, keine Diagnose: Vorinvalidität, Mehrfachverletzungen, Sonderregeln bei beidseitigen Schäden, Franchisen und Zusatzleistungen sind nicht eingerechnet. Die frei kombinierten Bausteine verschiedener Anbieter veranschaulichen Unterschiede und sind kein gemeinsam abschließbares Angebot.
Als Modellvorgabe verwendet: bis 10 % Invalidität 52,56 % der Fälle, über 10 bis 20 % 28,06 %, über 20 bis 30 % 11,40 %, über 50 % 3,49 %. Der verbleibende Anteil von 4,49 % wird dem Bereich über 30 bis 50 % zugeordnet. Das ist eine rechnerische Ergänzung und keine zusätzlich belegte Messung.
Im Progressionsvergleich gelten diese Anteile als Verteilung des Invaliditätsgrads nach Mitwirkung. Innerhalb jedes Intervalls wird eine gleichmäßige Verteilung angenommen. Der „gewichtete Modellbetrag“ ist das mathematisch daraus berechnete Mittel der Auszahlungen. Er ist keine Prognose für deinen Unfall, keine garantierte Durchschnittsleistung und kein vollständiger Tarifvergleich.
Die Verteilung verändert sich hier nicht mit der Gliedertaxe. Aus einer allgemeinen Gradverteilung lassen sich keine belastbaren Verletzungshäufigkeiten oder individuellen Chancen einzelner Körperteile ableiten. Rot markiert daher hohe errechnete Grade über 50 %, nicht ein selten verletztes Körperteil.
Quelle der übernommenen Zahlen: bereitgestelltes Schaubild; online auch hier wiedergegeben. Eine Originalerhebung mit Jahr, Stichprobe und Tarifbasis wurde nicht verifiziert. Alle Geldbeträge werden erst am Ende auf Cent gerundet.
Geprüft am 25.10.2026. Die verwendeten Bedingungsstände sind bewusst benannt; die Rechnung behauptet keine aktuelle Abschlussmöglichkeit und ist kein vollständiger Produktvergleich.
Die bereitgestellten Schaubilder zeigen verschiedene Produktgenerationen und Staffelverläufe, teilweise ohne Anbieter und Stand. Sie dienten als Vergleichs- und Gestaltungsvorlage. Es wurden keine unbekannten Tarife aus Bildern als aktuelle Vertragsleistung ausgegeben. Invaliditätsgrad der privaten Unfallversicherung, Grad der Behinderung und Minderung der Erwerbsfähigkeit sind unterschiedliche Maßstäbe.
Alle Eingaben bleiben auf deinem Gerät. Für den konkreten Vertrag zählen dessen Bedingungen, Annahmegrenzen und die ärztlich festgestellten Unfallfolgen.
Finanziell handlungsfähig bleiben
Wer gern unterwegs ist, möchte nicht bei jeder Tour an Versicherungen denken. Mir geht es beim Radfahren genauso. Trotzdem lohnt es sich, einmal in Ruhe zu überlegen: Welche Unterstützung wäre nötig, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Einschränkung bleibt?
Es kann um einen Umbau zu Hause gehen, um Hilfsmittel oder Hilfe im Alltag. Vielleicht verändert sich auch, welche Wege du allein bewältigen kannst. Eine vereinbarte Kapitalleistung kann finanziellen Spielraum schaffen. Sie macht die gesundheitliche Veränderung nicht ungeschehen, kann aber Entscheidungen erleichtern.
Die typische Unfallversicherung knüpft an ein plötzliches äußeres Ereignis an, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden verursacht. Welche Erweiterungen vereinbart sind, unterscheidet sich. Für die Invaliditätsleistung reicht eine kurzfristige Verletzung allein nicht: Es muss eine bedingungsgemäße dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleiben.
Gesetzlich und privat
Die gesetzliche Unfallversicherung ist an versicherte Tätigkeiten und Wege gebunden, zum Beispiel im Zusammenhang mit Arbeit, Schule oder Ausbildung. Ein privater Ausflug oder eine gewöhnliche Freizeitaktivität fällt regelmäßig nicht darunter. Gleichzeitig wäre die Aussage „Zu Hause besteht nie gesetzlicher Unfallschutz“ falsch: Eine versicherte berufliche Tätigkeit im Homeoffice kann anders einzuordnen sein.
| Frage | Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
|---|---|---|
| Woran knüpft der Schutz an? | Versicherte Tätigkeiten und Wege | Vertraglich versicherte Unfälle |
| Freizeit und Haushalt? | Regelmäßig kein Schutz für rein private Tätigkeiten | Grundsätzlich möglich, nach Bedingungen |
| Welche Leistungen? | Gesetzlich geregelte Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls weitere Leistungen | Vereinbartes Kapital, mögliche Rente und Zusatzleistungen |
| Welche Höhe? | Gesetzliche Berechnung und Voraussetzungen | Grundsumme, Invaliditätsgrad, Progression und Vertrag |
Es geht nicht darum, eine bestehende Absicherung zu übersehen. Wir prüfen, welche Leistungen bereits vorhanden sind und welche finanziellen Folgen du zusätzlich absichern möchtest.
Dauerhafte Beeinträchtigung einordnen
Die Gliedertaxe ordnet bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen vertragliche Invaliditätsgrade zu. Diese Werte gelten für Verlust oder vollständige dauerhafte Funktionsunfähigkeit. Bei einem teilweisen Funktionsverlust wird entsprechend anteilig gerechnet. Es geht dabei um die Berechnung einer Versicherungsleistung, nicht um den Wert eines Menschen oder eines Körperteils.
Im Beispiel ergibt ein Handwert von 55 Prozent bei einem dauerhaften Funktionsverlust von 50 Prozent einen Invaliditätsgrad von 27,5 Prozent. Erst danach wird betrachtet, welcher Leistungsprozentsatz sich mit der gewählten Progression ergibt. Die medizinische Feststellung ersetzt die Grafik nicht.
Tarife können bessere oder anders ausgestaltete Gliedertaxen vereinbaren. Für Bereiche außerhalb der jeweiligen Tabelle erfolgt eine medizinische Bemessung nach den Bedingungen. Mehrere Beeinträchtigungen dürfen nicht beliebig addiert werden: Hand und Arm derselben Seite sind beispielsweise nicht einfach zwei unabhängige Vollwerte.
| Körperbereich / Sinn | GDV-Muster | HK Komfort · verbessert | HK Premium Plus |
|---|---|---|---|
| Arm vollständig | 70 % | 80 % | 100 % |
| Arm oberhalb Ellenbogen | 65 % | 80 % | 100 % |
| Arm unterhalb Ellenbogen | 60 % | 80 % | 100 % |
| Eine Hand | 55 % | 75 % | 90 % |
| Daumen | 20 % | 30 % | 45 % |
| Zeigefinger | 10 % | 20 % | 30 % |
| Anderer Finger | 5 % | 10 % | 20 % |
| Bein über Oberschenkelmitte | 70 % | 80 % | 100 % |
| Bein bis Oberschenkelmitte | 60 % | 80 % | 100 % |
| Bein bis unterhalb Knie | 50 % | 80 % | 100 % |
| Bein bis Unterschenkelmitte | 45 % | 80 % | 100 % |
| Ein Fuß | 40 % | 60 % | 70 % |
| Große Zehe | 5 % | 15 % | 20 % |
| Andere Zehe | 2 % | 5 % | 10 % |
| Ein Auge | 50 % | 60 % | 70 % |
| Gehör auf einem Ohr | 30 % | 45 % | 50 % |
| Geruchssinn | 10 % | 20 % | 25 % |
| Geschmackssinn | 5 % | 20 % | 25 % |
Invaliditätsgrade bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit. „Verbessert“ ist kein einheitlicher Marktstandard: Hier stehen zwei konkret benannte Gliedertaxen der Haftpflichtkasse dem GDV-Muster gegenüber.
Beispiel: 100.000 € Grundsumme, Hand dauerhaft vollständig funktionsunfähig. Ohne Progression und ohne Abzug für mitwirkende Krankheiten.
Bei 20 % dauerhaftem Funktionsverlust derselben Hand ergeben sich anteilig 11 %, 15 % oder 18 % Invalidität: 11.000 €, 15.000 € oder 18.000 €. Eine höhere Gliedertaxe wirkt also bereits bei Teilbeeinträchtigungen.
Medizinische Feststellung und Vertragsvoraussetzungen bleiben maßgeblich. Überschneidende Körperbereiche, etwa Hand und Arm, werden nicht einfach addiert. Für beide Augen oder Ohren können besondere Regeln gelten. Nicht aufgeführte Organe sind nicht automatisch ausgeschlossen: Hier kann eine medizinische Bewertung außerhalb der Gliedertaxe greifen.
Quellen: GDV AUB 2020, Stand Juni 2025 · Die Haftpflichtkasse, Verbraucherinformationen 01/2026, Klauseln 1.2 und 1.3.
Grundsumme und Leistungskurve
Ohne Progression orientiert sich die Kapitalleistung im einfachen Modell linear am Invaliditätsgrad. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 20 Prozent Invalidität wären das 20.000 Euro. Eine Progression kann die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional erhöhen.
Die Zahl 350 oder 500 beschreibt nicht automatisch den gesamten Verlauf. Zwei Tarife mit derselben maximalen Progression können bei mittleren Invaliditätsgraden unterschiedlich leisten. Deshalb gehört die vollständige Staffel in den Vergleich.
Die Werkzeuge auf dieser Seite rechnen mit nachgewiesenen Tarifstaffeln und benennen ihren Bedingungsstand. Bei der Continentale XL 350 % zählen die ersten 25 Prozentpunkte einfach, die nächsten 25 dreifach und darüberliegende Punkte fünffach. Bei 70 Prozent Invalidität entstehen 200 Prozent der Grundsumme. Die HK-Staffel 350 % Plus erreicht bei demselben Grad bereits 315 Prozent. Es wäre falsch, einfach 70 Prozent mit 350 Prozent zu multiplizieren.
Eine hohe Maximalleistung kann verlockend aussehen. Wenn bei einem kleineren Invaliditätsgrad die Progression noch nicht greift, zählt jedoch vor allem die Grundsumme. Deshalb besprechen wir zuerst den finanziellen Bedarf und danach die dazu passende Kombination.
Den Bedarf konkret machen
Eine Versicherungssumme sollte mehr sein als eine runde Zahl. Überlege, welche Unterstützung nach einer bleibenden Unfallfolge nötig werden könnte: Ist deine Wohnung erreichbar? Gäbe es bauliche Anpassungen? Wer könnte im Haushalt helfen? Welche Rücklagen stehen zur Verfügung?
Auch familiäre Verantwortung spielt eine Rolle. Wenn du regelmäßig Aufgaben für andere übernimmst, kann deine Einschränkung zusätzliche Hilfe notwendig machen. Für Kinder, Berufstätige und Menschen im Ruhestand entstehen dabei unterschiedliche Fragen. Eine pauschale Summe für alle wird diesen Situationen kaum gerecht.
Einmalige größere Ausgaben und Anpassungen benötigen verfügbares Geld. Die Invaliditätsleistung kann dafür Spielraum schaffen.
Wiederkehrende Kosten verlangen eine eigene Betrachtung. Eine Unfallrente ist eine gesonderte Leistung mit eigenen Voraussetzungen.
Rehabilitation und Assistance können praktisch helfen. Prüfe, was tatsächlich organisiert oder bezahlt wird.
Ich schaue mit dir auch auf bestehende Verträge und Rücklagen. Der Zweck ist eine tragfähige Absicherung, die du verstehst und dauerhaft finanzieren kannst.
Was im Vergleich auffällt
| Leistung oder Klausel | Warum sie relevant sein kann | Was geprüft werden sollte |
|---|---|---|
| Bergung und Rettung | Organisation und Kosten nach einem Unfall | Versicherte Einsätze, Höchstbeträge und andere Kostenträger |
| Kosmetische Operationen | Unfallbedingte Folgen des äußeren Erscheinungsbilds | Umfang, Fristen und Zahnschäden |
| Reha und Assistance | Hilfe bei der Rückkehr in den Alltag | Konkrete Services und Leistungsdauer |
| Unfallrente | Monatliche Zahlung bei vereinbarter Invalidität | Schwelle, Höhe und Neubemessung |
| Erweiterter Unfallbegriff | Weitere Ursachen oder Situationen können erfasst sein | Etwa Eigenbewegungen, Kraftanstrengung oder bestimmte Infektionen |
| Sport und Beruf | Dein tatsächlicher Alltag muss passen | Besondere Sportarten, Tätigkeiten und Meldepflichten bei Änderungen |
Viele Bezeichnungen klingen ähnlich, können aber Unterschiedliches bedeuten. Ein kurzer Leistungsvergleich sollte deshalb immer die zugehörigen Bedingungen berücksichtigen. Krankenhaustagegeld oder eine kleine Sofortleistung dürfen nicht davon ablenken, wie groß die Absicherung bei bleibenden Folgen ist.
Damit der Vertrag nachvollziehbar bleibt
Eine bestehende Einschränkung und eine Erkrankung, die an den Unfallfolgen mitwirkt, sind unterschiedliche Themen. Bei einer Vorinvalidität kann der bereits vorher vorhandene Anteil berücksichtigt werden. Bei Mitwirkung geht es darum, in welchem Umfang Krankheiten oder Gebrechen zur Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen beigetragen haben.
Ab welcher Mitwirkung eine Kürzung möglich ist oder ob ein Tarif darauf verzichtet, unterscheidet sich. Diese Regelung ist bei vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen besonders wichtig. Die Entscheidung darüber ist eine medizinische und vertragliche Prüfung, keine Selbsteinschätzung im Rechner.
Auch Angebote mit wenigen oder ohne ausführliche Gesundheitsfragen haben Bedingungen. Annahmeregeln, versicherbare Personengruppen, Ausschlüsse und Mitwirkungsklauseln verschwinden dadurch nicht. Gestellte Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Nach einem Unfall solltest du früh melden und notwendige ärztliche Feststellungen veranlassen. Für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität können verbindliche Fristen gelten. Die GDV-Musterbedingungen nennen hierfür 15 Monate; dein tatsächlicher Vertrag kann andere Fristen enthalten. Warte nicht erst bis zum letzten Monat, wenn bleibende Folgen möglich sind.
Das Ganze im Blick
Eine Unfallversicherung ersetzt keine umfassende Absicherung deiner Arbeitskraft. Viele gesundheitliche Einschränkungen entstehen durch Krankheiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nach ihren Bedingungen auch dann leisten, wenn du deshalb deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausreichend ausüben kannst.
Der Invaliditätsgrad der Unfallversicherung ist nicht der Grad deiner Berufsunfähigkeit. Eine bestimmte Handfunktion kann für einen Beruf entscheidend sein, während die Gliedertaxe nach einem anderen Maßstab rechnet. Umgekehrt kann Unfallkapital hilfreich sein, obwohl du weiter arbeiten kannst.
Bei Kindern ist außerdem wichtig, ob nur Unfallfolgen oder auch dauerhafte Einschränkungen infolge von Krankheiten abgesichert werden sollen. Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsschutz sind deshalb nicht einfach austauschbare Bezeichnungen.
Ob du in Dresden Rad fährst, mit der Familie unterwegs bist oder deinen Ruhestand aktiv gestaltest: Die passende Lösung beginnt bei deinem Leben. Die interaktive Darstellung hilft beim Verstehen; die konkrete Empfehlung entsteht im Gespräch.
GUT ZU WISSEN.
Nicht automatisch eine Invaliditätsleistung. Dafür muss eine dauerhafte Beeinträchtigung nach den Bedingungen verbleiben. Eine zusätzliche Knochenbruch- oder Sofortleistung kann vereinbart sein.
Nein. Bei der Gliedertaxe wird der Funktionsverlust mit dem vereinbarten Körperteilwert verknüpft. Im Beispiel Handwert 55 % und Funktionsverlust 50 % ergibt das 27,5 % Invalidität.
Nein. Die maximale Progression beschreibt nicht jede Zwischenstufe. Unterschiedliche Staffeln können bei gleichem Invaliditätsgrad verschiedene Leistungen ergeben.
Er erklärt ausschließlich Modellzusammenhänge. Die ärztliche Feststellung, dein Vertrag, mögliche Vorinvalidität und Mitwirkung sowie weitere Voraussetzungen bestimmen den wirklichen Anspruch.
Nein. Auch solche Angebote enthalten Annahmeregeln, Leistungsbedingungen und Ausschlüsse. Eine Mitwirkung von Krankheiten kann je nach Tarif weiterhin relevant sein.
Nein. Die Unfallversicherung betrifft vereinbarte Unfallfolgen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch krankheitsbedingte Einschränkungen im konkreten Beruf absichern.
DEIN PLAN. DEIN NÄCHSTER SCHRITT.
Du möchtest deinen bisherigen Vertrag verstehen oder eine neue Lösung vergleichen? Bring deine Fragen und, falls vorhanden, den Versicherungsschein mit. Wir betrachten deinen Bedarf, wichtige Bedingungen und einen möglichen Wechsel gemeinsam.
Du erreichst mich in Dresden-Cotta, Rudolf-Renner-Straße 50, 01159 Dresden. Ein Termin ist persönlich nach Vereinbarung oder digital möglich.
Der externe Rechner zeigt die dort verfügbaren Angebote. Maßgeblich bleiben Angaben, Annahmeentscheidung und Versicherungsbedingungen.
Redaktion: Rainer Schamberger · Stand 25.10.2026. Die Erläuterungen zeigen typische Zusammenhänge und Prüfpunkte. GDV-Musterbedingungen sind unverbindliche Muster; einzelne Versicherer können davon abweichen. Beispiele und Modelle sind keine Leistungszusage für einen konkreten Schaden.
DAS MUSS NICHT KOMPLIZIERT BLEIBEN.
Eine Frage reicht. Den Überblick schaffen wir gemeinsam.